AGB
ACHTUNG!
Bitte lies dir vor deiner Terminbuchung die AGB durch. Die AGB regeln nicht nur den rechtlichen Teil, unter §5 kannst du sehen, unter welchen Umständen ich dich NICHT piercen kann. So können wir weitestgehend vermeiden, dass wir erst bei deinem Termin merken, dass du leider ohne neues Piercing das Studio verlässt und wir können unnötige Kosten für dich vermeiden.
Alles, was du für das Piercen unter 18 wissen musst, findest du ebenfalls in unserer AGB.
Das Formular, welches du für die zweite erziehungsberechtige Person benötigst, findest du hier.
§ 1 Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen von dem Piercingstudio ‚Wild Eyes‘ erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Termin, Versäumnis und Entschädigung
Mit der verbindlichen Buchung eines Termins im Online-Buchungssystem und der anschließenden Bestätigung des verbindlichen Termins per e-Mail verpflichtest du dich vertraglich, den Termin wahrzunehmen, während wir uns vertraglich zur Freihaltung deines Termins verpflichten (Terminvertrag). Mit dem Bestätigen der Buchung im Online-Buchungssystem erkennst du auch diese Geschäftsbedingungen als Grundlage des Terminvertrages an. Für deinen Termin solltest du dir mehr Zeit einplanen, da es immer zu Verzögerungen kommen kann.
Solltest du den im Terminvertrag vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und sagst nicht bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin ab oder kommst mehr als zehn Minuten zu spät (bei einem Piercingtermin), entsteht ein Verdienstausfall. Sollte dies der Fall sein musst du für einen erneuten Termin eine Anzahlung (welche die Hälfte des Preises der gebuchten Dienstleistung ist) erbringen. Diese Anzahlung wird bei Einhaltung oder rechtzeitigem Absagen des Termines vom Endpreis abgezogen. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Solltest du den Termin allerdings erneut nicht zeitgerecht absagen, garnicht zum Termin erscheinen oder mehr als zehn Minuten zu spät erscheinen wird die Anzahlung als Schadensersatz einbehalten. Solltest du wegen einem der unten genannten Ausschlussgrüde nicht gepierct werden, zählt dies ebenfalls als Verdienstentgang.
§ 3 Vertragsschluss (Piercing)
Der Piercing-Vertrag kommt nicht durch Buchung des Termins, sondern mit unserer (schriftlichen oder mündlichen) Annahme der Einverständniserklärung, frühestens jedoch mit dem Feststehen von Leistung und Preis zustande (Piercing-Vertrag). Wie kommt es zum Vertragsschluss? Du buchst zuerst einen Termin bei uns, vorrangig über unser Online-Buchungssystem. In dem Termin führen wir ein Beratungsgespräch, in welchem du dich auf die Art des Piercings und gegebenenfalls auf das Piercing selbst festlegst und du füllst die Einverständniserklärung aus. Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhältst du auch noch einmal diese Geschäftsbedingungen, die du als Grundlage unseres Terminvertrages anerkennst. Sprechen Erkenntnisse aus der Einverständniserklärung gegen ein Piercing, nehmen wir die Einverständniserklärung nicht an. In der Folge kommt dann kein Piercing-Vertrag zustande.
Wir behalten uns vor, deine Einverständniserklärung nicht anzunehmen und damit auf einen Piercing-Vertrag mit dir zu verzichten, wenn wir deine Erfahrungen mit Piercings unter Berücksichtigung deines Alters nicht für ausreichend erachten (z.B. Brustwarzenpiercing unter 18 Jahre), ein Ablehnungsgrund nach § 5 vorliegt oder ein Ausschlussgrund nach § 5 vorliegt.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 4 Preise, Zahlung, Gutscheine
Die im Beratungsgespräch angegebenen Preise sind Endpreise.
Der vereinbarte Preis ist am jeweiligen Termin nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung und nach der Durchführung unserer Leistung fällig. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.
§ 5 Ablehnungs- und Ausschlussgründe
Kommst du zu unserem im Terminvertrag vereinbarten Termin mehr als zehn Minuten zu spät, behalte ich mir vor, das Beratungsgespräch und das Zustandekommen eines Piercing-Vertrages abzulehnen (Ablehnungsgrund).
In den folgenden Fällen müssen mindestens besondere Voraussetzungen dafür vorliegen, dass wir dich piercen (Ausschlussgründe). In unseren Rahmenbedingungen findest du nützliche Erklärungen, weshalb diese Voraussetzungen erforderlich sind. Du bist verpflichtet, im Beratungsgespräch und in der Einverständniserklärung Angaben über diese Voraussetzungen wahrheitsgemäß zu machen. Solche Voraussetzungen sind die folgenden:
Das Piercen von Personen unter 14 Jahren ist gesetzlich nicht erlaubt.
Bist du über 14 Jahre und unter 16 Jahre alt, pierce ich dich nur, wenn du eine erziehungsberechtigte Person zum Termin mitbringst, welche sich hierzu vor Ort schriftlich einverstanden erklärt. Alle beim Termin erscheinenden Personen müssen sich mit einem amtlich gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Wenn du nicht den gleichen Nachnamen wie die zum Termin erscheinende erziehungsberechtigte Person trägst, brauche ich einen zusätzlichen Nachweis der Erziehungsberechtigung, z.B. deine Geburtsurkunde. Ich behalte mir vor, Piercings aufgrund einer komplizierten Abheilung, Risiken, aus Reifegründen oder sexuellen Gründen bei Minderjährigen abzulehnen (Nippelpiercings).
Bist du über 16 Jahre und unter 18 Jahre alt, pierce ich dich nur, wenn du die ausgefüllte Einverständniserklärung deines Erziehungsberechtigten inklusive gültiger Lichtbildausweise von euch beiden zum Termin mitbringst. Wenn du nicht den gleichen Nachnamen wie die erziehungsberechtigte Person trägst, brauche ich einen zusätzlichen Nachweis der Erziehungsberechtigung, z.B. deine Geburtsurkunde.
Tieren ist aus hygienischen Gründen der Zutritt zum Geschäft nicht gestattet. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn du einen Assistenzhund benötigst und uns dies nachweist. Die Nachweis-Dokumente kannst du entweder zum Termin mitbringen, oder vorab zusenden. Bitte habe Verständnis dafür, dass ich ohne die Vorlage der entsprechenden Nachweisdokumente keine Ausnahme vom Tierverbot machen kann.
Ich pierce dich nicht, wenn du:
– in den nächsten 48 Stunden nach dem Piercing eine Flugreise antreten willst.
– in den zwei Wochen vor dem Piercing Antibiotika eingenommen hast oder noch welche nimmst.
– wenn du weniger als vier Wochen vor dem Piercing operiert worden bist oder vier Wochen nach dem Piercing geplant operiert werden sollst. Falls eine OP ansteht bitte ich dich das vor dem Termin zu besprechen.
– weniger als vier Wochen nach dem Piercen in dem Areal geröntgt wirst oder ein MRT machen lässt.
– unmittelbar vor dem Piercing erkältet bist oder dich schlecht fühlst.
– schwanger oder in der Stillzeit bist oder in nächster Zeit schwanger werden willst.
– an einer Hautkrankheit, einer chronischen, autoimmunen oder anderen Erkrankung leidest, rate ich dir, mich zuerst zu kontaktieren, um zu besprechen inwiefern diese für die Abheilung deines Piercings problematisch sein können. Bin ich mir unsicher, bitte ich dich, dir eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen.
– in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere Medikamente eingenommen hast, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen.
– am Tag vor dem Piercing sowie jeweils am Tag des Piercings erhebliche Mengen Alkohol oder auch nur geringe Mengen anderer Betäubungsmittel/ Drogen zu dir genommen.
– in den zwei Wochen vor oder nach dem Piercing eine Impfung erhälst.
– innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Piercing in eine andere Klimazone / Badeort (je nach Piercing darfst du acht Wochen nicht in den Pool, See oder Meer) reisen möchtest. Bitte beachte, dass die meisten Piercings eine Abheilungszeit über mehrere Monate haben, in denen du beispielsweise keinen Helm tragen kannst (z.B. Ski-Urlaub) und sich dein Piercing noch entzünden kann (Wasserqualität, regelmäßige Pflege). In diesen Fällen würde ich dir von einem Piercing abraten. Bist du dir unsicher, ob dein Piercing gerade sinnvoll ist, kontaktiere mich!
Stellt sich im Beratungsgespräch oder vor dem Piercen heraus, dass deine anatomischen Voraussetzungen dem Piercing im Wege stehen, werden wir dir dieses Piercing nicht stechen. Bei Knorpelpiercings am Ohr (Rook, Industrial, Forward Helix, Daith), Bauchnabelpiercings, und Dermal Anchors bitte ich dich bei der Buchung um ein Alternativpiercing oder vorher zu einem Anatomie-Check vorbeizukommen bzw. bei der Buchung Bilder hochzuladen.
Soweit in den vorgenannten Gründen bloß angegeben ist, dass wir dir von dem Piercing abraten, handelt es sich nicht um zwingende Ausschlussgründe nach § 3 Nr. 3.
Ein Piercing ist eine offene Wunde welche mehrere Wochen bzw. Monate gepflegt werden muss. Der Kontakt mit Staub (Hausstaub, Mehl, Puder, usw.), kosmetischen Artikeln (Shampoo, Haarspray, Haarfarbe, Deo, Creme, Make-up, usw.), Tierhaaren oder ähnlichem stellt ein erhöhtes Infektionsrisiko dar und sollte deshalb weitestgehend vermieden werden. Diese Risiken sollten vor der Buchung eines Termins berücksichtigt werden.
§ 6 Rücknahme, Gewährleistung, Schadensersatz
Du solltest dir sorgfältig überlegen, welcher Piercing-Schmuck dir gefällt, denn ich kann aus hygienischen Gründen keinen Piercing-Schmuck zurücknehmen. Eine Ausnahme ist wenn er beim Kauf mangelbehaftet war.
Eine Garantie wird von mir nicht erklärt.
§ 7 Sonstiges, Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist in meinem Studio in Klagenfurt, St. Veiter Ring 61, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Ansprüche gegen mich kann der*die Kund*in nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
Wild Eyes
St. Veiter Ring 61
9020 Klagenfurt
Geschäftsführerin: Bianca Brunner
Telefon: +43 660 6367660
E-Mail: studio@wildeyes.at